Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Der neue Umgang der Bundeswehr mit Zivilisten

 

Folgender Briefwechsel wurde uns zugespielt:

Sehr geehrte Damen und Herren !

Unter dem Az 39-5o-o1 des Bundesamtes für Infrastruktur der Bundeswehr in 53123 Bonn wurde meine Person sowie ca. 18 weitere Personen mit einem Verwarngeld von je 50,– E. belegt. Zum Sachverhalt: Unsere Radlergruppe von ca. 20 Personen der Ski- u. Wanderabteilung des VFL Sassenberg wurde auf der Rückfahrt eines Wochenendtrips durch den Routenplaner Komet über den Übungsplatz geleitet. Zum Anfang des Geländes/Einfahrt kam unserer Gruppe noch ein Fahrzeug, besetzt mit 2 Feldjägern entgegen ohne auch nur eine Haltebewegung oder sonstiges Zeichen zu geben.- 5 Minuten später wurden wir von 3 Fahrzeugen mit Besatzung von hinten eingeholt, informiert, belehrt und gebeten unsere Personalausweise zwecks Identifizierung abzugeben. Alles erfolgte harmonisch, unaufgeregt und in lockerer Atmosphäre !! Der Grundton der Feldjäger am Sonntag war: “ Macht euch keine Sorgen – es gibt sicherlich noch einen schriftlichen Verweis und fürs nächstemal weis man Bescheid“.- Verwundert hat uns nur, dass praktisch nach Abschluss dieser „Maßnahmen“ das anfangs erwähnte Fahrzeug vom Eingang des Platzes auch aus entgegengesetzter Richtung plötzlich auftauchte, mit den Kollegen „zufrieden fachsimpelte“ und sich wieder entfernte. Scheinbar hatte man einen
guten Tipp den Kameraden geben können.- Den Abschluss dieses „harmonischen“ Sonntagsausfluges ergab die Maßnahme, uns mit Blaulicht begleitend vom Gelände zu geleiten.- Jetzt die Gruppe mit einem Verwarngeld von ca. 1.000,– E. zu belegen -fällig am 25.7.24 hat uns sehr verwundert und geschockt !! Die Verhältnismäßigkeit dieser Straffestsetzung für eine Radlergruppe, geführt von einem Gaid der sich auf den Routenplaner verlassen hatte, ist sicherlich außerhalb der „Strafgesetzgebung“. Allein die Disharmonien die innerhalb des Vereins/Abteilung aufgetreten sind, u.a. mit Austritt etc., zumal auch „Gastradler“ dabei waren, läßt sich sicherlich „reparieren“ und uns hoffen, dass doch noch eine Gruppenamnestie und einmalige Verwarngeldfestsetzung von 50,– E. an die Ski- und Wanderabteilung des VFL Sassenberg, Telgenkamp 2a, 48336 Sassenberg erfolgen kann !??? Zeugen der harmonischen Informierung und Belehrung am 26.5. u.a. HptFw Matysiak, OFw Sieben, OGefr Chebicheb v. FJgDstKdo Hilden u.a..

In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung auch im Hinblick auf unsere Vereins- und Abteilungsatmosphäre verbleibt mit einer nochmaligen Entschuldigung und Versprechen der N i c h t wiederholung

 

Und die Antwort der Bundeswehr: